Prozesskostenrisikorechner
Wer klagt oder verklagt wird, trägt ein finanzielles Risiko: eigene Anwaltskosten, im Unterliegensfall die Kosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten. Geben Sie Ihren Streitwert ein, um eine erste Einschätzung dieses Risikos zu erhalten.
Unverbindliche Schätzung auf Basis der gesetzlichen Gebühren (§ 13 RVG, § 34 GKG, KV 1210/1211 GKG, Nr. 1000 VV RVG) für ein Verfahren erster Instanz. Individuelle Kosten können abweichen — z. B. bei Beweisaufnahme, mehreren Terminen oder Rechtsschutzversicherung. Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Kostenauskunft oder Kostenfestsetzung.